Aidenbach, 10.06.2020

Dringlichkeits-Antrag zur Marktrats-Sitzung am 23.06.2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren des Marktrates,


die FW-Fraktion beantragt, die Verwaltung möge überprüfen,  inwieweit die Marktgemeinde Aidenbach an den Förderungsmöglichkeiten aus dem Programm "Bayern barrierefrei" der Bayerischen Staatsregierung,  für die barrierefreie Gestaltung der Fußgängerwege am Marktplatz  profitieren kann, in den diesjährigen Haushalt 50.000 EUR einzuplanen und entsprechende Förderanträge zu stellen.

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 09.06.2020 wurde dieses Thema bereits angesprochen. Daraufhin wurde vereinbart, das beigefügte Schreiben des Bayerischen Staatsministerium  für Wohnen, Bau und Verkehr, dem Bürgermeister und den Markträten vorzulegen.

Warum sollten wir diese Förderungsmöglichkeit unbedingt nutzen?

 - Der Ortskern ist die Visitenkarte der jeweiligen Gemeinde, mit dem sich die Bürger in besonderer Weise identifizieren. Hier stellt sich auch die Aufgabe, im öffentlichen Raum erschütterungsarme, ebene Flächen herzustellen. So können etwa bei Pflasterflächen gesägte Steine eingesetzt oder z.B. Laufbänder in bestehende Pflasterflächen integriert werden, ohne einen Platz vollständig und kostspielig neu umgestalten zu müssen. Barrierefreie Anpassung bedeutet in diesen Fällen eine Umgestaltung unter Wahrung des ursprünglichen Ortsbilds.

 - Barrierefreiheit soll dort geschaffen werden, wo hohe Publikumsfrequenzen vorliegen und der Abbau von Barrieren zur Erfüllung alltäglicher Bedürfnisse zwingen erforderlich ist, z.B. Haupt-Wegeverbindungen zu Apotheke, Post, Metzgerei, Schreibwaren, Lebensmittelmarkt, Arzt usw.

 - Das Ziel unseres Handelns ist die umfassende und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben - unabhängig von Alter, Art und Umfang der Beeinträchtigung. Barrierefreiheit ist nicht nur für diesen Personenkreis ein Gewinn an Lebensqualität, Bewegungs-freiheit und Selbstständigkeit, sondern für uns alle.

- Gefördert werden explizit bauliche Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Wegen und Oberflächen, auch von bereits in früheren Jahren geförderten Maßnahmen.

- Die große Chance, hier hohe Förderungen, für barrierefreien, behindertengerechten und seniorengerechten Ausbau des Ortskerns zu erhalten, darf nicht vertan werden.

Daher sollten wir alle an einem Strang ziehen, denn - wo ein Wille ist, ist auch ein begehbarer Weg!